Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten

Bei der Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten handelt es sich um eine Ausbildung im dualen System. In einer insgesamt dreijährigen Ausbildungszeit werden den Auszubildenden sowohl berufstheoretische Kenntnisse in den jeweiligen Berufsschulen als auch praktische Kenntnisse bei einem Rechtsanwalt vermittelt.
Der berufstheoretische Unterricht findet im Oberstufenzentrum Potsdam im Rahmen des Blockunterrichts (eine Woche Theorie, zwei Wochen Praxis) statt. Die theoretischen Kenntnisse werden im Rahmen der praktischen Ausbildung bei einem/r Rechtsanwalt/in vertieft.

Jeder Auszubildende muss für die Ausbildungszeit einen Berufsausbildungsvertrag mit einem Rechtsanwalt schließen, in dem die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien niedergeschrieben sind. Die Auszubildenden erhalten von ihrem jeweiligen Ausbilder eine Vergütung. Die Ausbildungsverträge werden von der Rechtsanwaltskammer Brandenburg in Hinblick auf ihre Rechtmäßigkeit, insbesondere in Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes, geprüft und sodann in dem Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse registriert.

Während der Ausbildungszeit müssen die Auszubildenden eine Zwischenprüfung ablegen. Dabei handelt es sich um eine Kammerprüfung, die der Ermittlung des Ausbildungsstandes zu Beginn des 2. Lehrjahres dient. Diese Prüfung hat zwar keine rechtliche Bedeutung, kann aber bei überdurchschnittlichen Leistungen zu einer vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung führen. Die Ausbildung wird durch die Ablegung der Abschlussprüfung vor der Rechtsanwaltskammer Brandenburg beendet.


Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Brandenburg empfiehlt folgende Vergütungssätze für alle Verträge, die ab dem 01.01.2023 geschlossen wurden:

1. Ausbildungsjahr: 780,00 €
2. Ausbildungsjahr: 920,00 €
3. Ausbildungsjahr: 1.050,00 €

Beachten Sie bitte auch die weiteren Hinweise unter der Rubrik Formulare.

Weiterführende Informationen zur Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten finden Sie auf den Internetseiten der BRAK unter www.recht-clever.info sowie in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Brandenburg.