Profil der Rechtsfachwirte

Rechtsfachwirte und Rechtsfachwirtinnen arbeiten in den Rechtsanwaltskanzleien und übernehmen die fachliche Leitung einer Anwaltspraxis und eine Vielzahl weiterer Aufgaben.

Sie erledigen qualifizierte Sachbearbeitertätigkeiten in Rechtsanwaltskanzleien wie komplexe Vollstreckungsmaßnahmen und Gebührenabrechnungen, Verkehrsunfallabwicklungen sowie Inkassoangelegenheiten. Je nach Vereinbarung nehmen sie auch Aufgaben der Personalführung wie Mitarbeitereinsatzplanung, Urlaubsplanung etc. wahr. Auch die Finanzbuchhaltung der Kanzlei fällt häufig in ihr Terrain.

Die Ausbildung zum geprüften Rechtsfachwirt/zur geprüften Rechtsfachwirtin ist eine berufliche Fortbildungsmaßnahme, die im Berufsbildungsgesetz (BBiG) beschrieben ist. Sie findet im Regelfall neben einer Vollzeittätigkeit als Abend- und Wochenendstudium statt. Die Dauer beträgt zwischen einem Jahr und zwei Jahren. Fortbildungen werden angeboten von Rechtsanwaltskammern sowie privaten Instituten. Die Fortbildungsprüfung ist bundeseinheitlich geregelt. Zulassungsvoraussetzungen für das Ablegen der Prüfung sind eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens sechsjährige Berufspraxis, wenn keine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte o.ä. vorliegt.

Die schriftliche Prüfung wird in den Sachgebieten Büroorganisation, Personalwirtschaft, Kosten-, Gebühren- und Prozessrecht sowie Zwangsvollstreckungsrecht und materielles Recht absolviert. Die mündliche Prüfung besteht aus einem praxisorientierten Situationsgespräch. Die Prüfungen werden vor den Prüfungsausschüssen bei den Rechtsanwaltskammern abgelegt.

Das Gehalt, das nach der Fortbildung zum Rechtsfachwirt/zur Rechtsfachwirtin erzielt werden kann, ist je nach Bundesland, Region und Verantwortungs-/Tätigkeitsbereich stark unterschiedlich. Als grobe Faustformel können Sie mit einem Bruttoentgelt rechnen, das ca. ein Drittel über dem des/der Fachangestellten liegt.