Anwaltsausweis

Sie haben die Möglichkeit, schriftlich oder telefonisch einen bundeseinheitlichen/europäischen Rechtsanwaltsausweis bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg zu beantragen. Dazu wird Ihnen anschließend ein kodiertes Antragsformular zugehen. Dieses Formular ist von Ihnen auszufüllen und mit einem Passbild (5 x 4 cm) versehen zurückzuschicken.

Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Giebel zur Verfügung. 

Für die Ausstellung dieses Ausweises wird eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,00 € (s.  § 15 der Beitrags-, Gebühren-, Entschädigungs- und Zwangsgeldordnung der Rechtsanwaltskammer (BeiGeEZ-O)) erhoben.