Der Kammerbeitrag ist im Voraus zum 01.04. eines Kalenderjahres in einer Summe i. H. v. 360,00 € fällig (s. § 1 der Beitrags-, Gebühren-, Entschädigungs- und Zwangsgeldordnung der Rechtsanwaltskammer (BeiGeEZ-O)). Für Kammermitglieder, die keinen vollen Jahresbeitrag zahlen, beträgt der monatliche Beitrag 30,00 €.
Die Verwaltungsgebühr für Syndikusrechtsanwälte ist ebenfalls zum 01.04. eines Kalenderjahres in Höhe von 75,00 € fällig (s. § 9a Abs. 4 der Beitrags-, Gebühren-, Entschädigungs- und Zwangsgeldordnung der Rechtsanwaltskammer (BeiGeEZ-O)
Der Kammerbeitrag sowie die Verwaltungsgebühr sind auf nachfolgend genanntes Konto unter Angabe der Mitgliedsnummer zu überweisen:
Brandenburger Bank
IBAN: DE10 1606 2073 0006 0500 00
BIC: GENODEF1BRB
Einzugsermächtigung:
Die Anwaltskammer
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