Hinweise zur Antragstellung

Um Ihnen die Antragsstellung zu erleichtern, finden Sie hier einige Hinweise und Erläuterungen. Der Antrag kann formlos
an die Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg gerichtet werden.

Gem. § 6 FAO sind dem Antrag beizufügen:

  • einfache Kopien der Bescheinigungen über die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachanwaltslehrgang
  • die im Rahmen des Lehrgangs verfassten Aufsichtsarbeiten und ihre Bewertungen im Original
  • in den Fällen des § 4 Abs. 2 FAO (Antragstellung erfolgt nicht in dem Kalenderjahr, in dem der Lehrgang begonnen hat) Nachweise über Fortbildung in Art und Umfang von § 15 FAO (15 Zeitstunden pro Jahr ab dem Kalenderjahr, in dem der Lehrgang begonnen hat, wobei Lehrgangszeiten angerechnet werden) in einfacher Kopie
  • in den Fällen des § 4 Abs. 3 FAO (außerhalb eines Lehrgangs erworbene besondere theoretische Kenntnisse) Ersatznachweise, z. B. Veröffentlichungen
  • eine – möglichst übersichtlich gestaltete – Fallliste, die gem. § 6 Abs. 3 FAO enthalten soll: Aktenzeichen, Gegenstand, Zeitraum, Art und Umfang der Tätigkeit, Stand des Verfahrens (Wichtig ist eine kurze stichwortartige Umschreibung von Inhalt und Verlauf des Mandats, die so aussagekräftig ist, dass sie den Ausschuss in die Lage versetzt, sich ein Bild von dem jeweiligen Fall zu machen)
  • die Prüfungsgebühr in Höhe von 450,00 €, die auf das Konto der Rechtsanwaltskammer bei der Brandenburger Bank, IBAN: DE10 1606 2073 0006 0500 00, BIC: GENODEF1BRB überwiesen werden kann
Arbeitsproben, die gem. § 6 Abs. 3 S. 2 FAO anonymisiert sein können (aber nicht müssen) werden von den Ausschüssen anhand der Fallliste angefordert.