Fachanwaltschaften

Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege, § 1 BRAO; dies ist der Fachanwalt ebenfalls, ein solcher verbindet indes den Rechtspflegeauftrag zusätzlich mit besonderen theoretischen Erkenntnissen und besonderen praktischen Erfahrungen, die erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung vermittelt wird, § 2 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 FAO. Eine solche Qualifikation setzt zwar beträchtliches, auch finanzielles persönliches Engagement voraus, zieht in der Regel aber auch eine differenziertere Mandatsstruktur und – was nicht ungesagt bleiben soll – ein höheres Honoraraufkommen je Mandat in dem jeweiligen Fachgebiet nach sich.

Zu den übrigen Anforderungen und Voraussetzungen wird auf die weiterführende Menüliste verwiesen.