Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg

Die Rechtsanwaltskammer in Brandenburg ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Selbstverwaltungsorganisation sämtlicher in den Landgerichtsbezirken Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam zugelassener Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften mit derzeit ca. 2.200 Mitgliedern.

Von diesen Grundsätzen ausgehend, werden vor allem die folgenden Aufgaben seitens der Rechtsanwaltskammer wahrgenommen:

  • die Durchführung des Zulassungs- und Widerrufs- bzw. Rücknahmeverfahrens zur Anwaltschaft,
  • die Verleihung und der Entzug von Fachanwaltstiteln,
  • die Ausbildung und Prüfung von Rechtsanwaltsfachangestellten und Rechtsfachwirten,
  • die Sanktionierung von Verstößen gegen das Berufsrecht,
  • die Streitschlichtung unter Kollegen sowie die Streitschlichtung zwischen beauftragten Berufsträgern und deren Mandantschaft,
  • Gebührenprüfungen sowie die Erstellung von Gebührengutachten sowie die umfassende Beratung und Betreuung sowohl von Berufsträgerinnen und Berufsträgern wie auch von rechtssuchenden Bürgern im Bereich anwaltlicher Betreuung und des Anwaltsrechtes; dazu zählt insbesondere die Vorhaltung eines funktionstüchtigen Anwaltssuchservices.
Die Rechtsanwaltskammer wird durch ihren Vorstand vertreten, dessen Mitglieder in einem vierjährigen Turnus von den stimmberechtigten Mitgliedern der Kammerversammlung gewählt werden. Aus der Mitte des Vorstandes wählen die Vorstandsmitglieder den Präsidenten der Anwaltskammer, und zwar in einem Zyklus von zwei Jahren. Der Präsident ist in Zusammenarbeit mit dem Präsidium der Rechtsanwaltskammer (4 von 14 Vorstandsmitgliedern) zuständig für Grundsatzfragen und die Richtlinien der Kammerpolitik.

In der Geschäftsstelle werden die laufenden Geschäfte und die Zuarbeit für den Vorstand durch die hauptamtlich tätige Geschäftsleitung erledigt. Die Geschäftsleitung ist auch Ansprechpartner für Anfragen bzw. Beschwerden des rechtssuchenden Publikums und der Anwaltskollegen.

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