Von diesen Grundsätzen ausgehend, werden vor allem die folgenden Aufgaben seitens der Rechtsanwaltskammer wahrgenommen:
- die Durchführung des Zulassungs- und Widerrufs- bzw. Rücknahmeverfahrens zur Anwaltschaft,
- die Verleihung und der Entzug von Fachanwaltstiteln,
- die Ausbildung und Prüfung von Rechtsanwaltsfachangestellten und Rechtsfachwirten,
- die Sanktionierung von Verstößen gegen das Berufsrecht,
- die Streitschlichtung unter Kollegen sowie die Streitschlichtung zwischen beauftragten Berufsträgern und deren Mandantschaft,
- Gebührenprüfungen sowie die Erstellung von Gebührengutachten sowie die umfassende Beratung und Betreuung sowohl von Berufsträgerinnen und Berufsträgern wie auch von rechtssuchenden Bürgern im Bereich anwaltlicher Betreuung und des Anwaltsrechtes; dazu zählt insbesondere die Vorhaltung eines funktionstüchtigen Anwaltssuchservices.
In der Geschäftsstelle werden die laufenden Geschäfte und die Zuarbeit für den Vorstand durch die hauptamtlich tätige Geschäftsleitung erledigt. Die Geschäftsleitung ist auch Ansprechpartner für Anfragen bzw. Beschwerden des rechtssuchenden Publikums und der Anwaltskollegen.
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