- der Verzicht auf die Rechte aus der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft kann formlos erklärt werden
- Einzelanwälte geben eine Erklärung zu ihren Mandatsverhältnissen ab (Notwendigkeit einer Abwicklerbestellung s. § 55 BRAO)
II. Abwicklung - Abwicklerkompass
III. Sonstiges